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   BSG, 25.11.2010 - B 12 KR 9/10 B   

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https://dejure.org/2010,49042
BSG, 25.11.2010 - B 12 KR 9/10 B (https://dejure.org/2010,49042)
BSG, Entscheidung vom 25.11.2010 - B 12 KR 9/10 B (https://dejure.org/2010,49042)
BSG, Entscheidung vom 25. November 2010 - B 12 KR 9/10 B (https://dejure.org/2010,49042)
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  • BSG, 17.07.1997 - 12 RK 16/96

    Keine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht für bisher privat

    Auszug aus BSG, 25.11.2010 - B 12 KR 9/10 B
    Soweit die Klägerin darauf verweist, dass ihr bisheriger Krankenversicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung durch den Krankenversicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung ersetzt wird, hätte es einer Auseinandersetzung mit den Ausführungen in der Entscheidung des Senats vom 17.7.1997 (12 RK 16/96, SozR 3-4100 § 155 Nr. 5) bedurft.

    Auch hätte es einer Auseinandersetzung mit den Ausführungen des Senats in seinem Urteil vom 17.7.1997 (aaO) bedurft, dass finanzielle Nachteile durch die vorsorgliche Sicherstellung einer Weiterversicherung zu den bisherigen Bedingungen bei dem privaten Versicherungsunternehmen nicht zwingend die Einräumung eines Befreiungsrechts erfordern.

  • BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91

    Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht

    Auszug aus BSG, 25.11.2010 - B 12 KR 9/10 B
    Die Beschwerdebegründung muss hierzu ausführen, welche Rechtsfrage sich stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder -fortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93

    Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit

    Auszug aus BSG, 25.11.2010 - B 12 KR 9/10 B
    Die Beschwerdebegründung muss hierzu ausführen, welche Rechtsfrage sich stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder -fortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 16.11.1987 - 5b BJ 118/87

    Verfahrensmangel - Beweisaufnahme - Sitzungsarzt - Rüge

    Auszug aus BSG, 25.11.2010 - B 12 KR 9/10 B
    Die Beschwerdebegründung muss hierzu ausführen, welche Rechtsfrage sich stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder -fortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BVerfG, 25.02.2004 - 1 BvR 1564/94

    Keine Verletzung von Art 3 Abs 1 GG durch Einbeziehung von

    Auszug aus BSG, 25.11.2010 - B 12 KR 9/10 B
    Hierauf sowie auf die vom LSG zitierte Entscheidung des BVerfG vom 25.2.2004 (1 BvR 1564/94 - SozR 4-2500 § 6 Nr. 5) geht die Beschwerdebegründung nicht ein.
  • BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus BSG, 25.11.2010 - B 12 KR 9/10 B
    Zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde reicht die bloße Behauptung der Verfassungswidrigkeit einer Norm nicht aus, sondern es muss dargetan werden, welche Norm des Grundgesetzes aus welchen Gründen verletzt ist (BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11).
  • BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen

    Auszug aus BSG, 25.11.2010 - B 12 KR 9/10 B
    Die Beschwerdebegründung hat deshalb auszuführen, inwiefern die Rechtsfrage nach dem Stand von Rechtsprechung und Literatur nicht ohne Weiteres zu beantworten ist, und den Schritt darzustellen, den das Revisionsgericht zur Klärung der Rechtsfrage im allgemeinen Interesse vornehmen soll (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31).
  • BSG, 19.05.1983 - 6 BKa 29/82

    Nichtzulassungsbeschwerde - Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde -

    Auszug aus BSG, 25.11.2010 - B 12 KR 9/10 B
    Dies gilt entsprechend, wenn die Lückenhaftigkeit einer Norm behauptet wird (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 47).
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